Neues Testverfahren

Liebe Eltern,

es gibt ein neues Testverfahren für die Grundschulen. Die Kinder werden weiterhin, wie gewohnt, zwei Mal in der Woche mit dem Lollipooltest in der Schule getestet, nur gibt es keine Einzeltests mehr.

Ist der Pool dann positiv, werden Sie von der Klassenleitung darüber informiert. Am nächsten Morgen müssen Sie ihr Kind entweder vor Schulbeginn in einem Testzentrum testen lassen und das negative Ergebnis in der Schule vorlegen oder ihr Kind testet sich zu Unterrichtsbeginn mit einem Schnelltest in der Schule.

Sollte dabei ein Kind positiv sein, muss es wieder nach Hause und in Quarantäne. Sie müssen dann dafür sorgen, dass ihr Kind einen PCR-Test macht.

Nach einem positiven Pool dürfen nur Kinder mit einem negativen Ergebnis wieder am Unterricht teilnehmen!

Corona Infos

Liebe Eltern,
ich weiß, dass die Lage gerade sehr unübersichtlich ist. Die Labore kommen mit der Arbeit nicht hinterher, so dass Sie Information erst sehr spät erhalten, es kommt zu technischen Problemen, Eltern bekommen falsche Ergebnisse und es herrscht generell eine große Unsicherheit.
lch versuche jetzt noch einmal die wichtigsten Punkte für Sie zusammenzufassen. Sie finden aber auch alle
wichtigen Informationen zum Thema Corona auf der Seite der Stadt Wuppertal:

1) Sollte Ihr Kind mit einem PCR Test positiv getestet werden, bleibt es 7 Tage zu Hause. Wenn es nach 7 Tagen keine Symptome mehr hat, reicht ein Schnell- oder Bürgertest. Ist das Kind negativ darf es wieder zur Schule kommen.

2) Bei einem positiven Bürgertest oder Schnelltest bleibt das Kind auch erst einmal zu Hause. Hier müssen Sie sich darum kümmern, dass Ihr Kind einen PCR Test macht. Sollte dieser negativ sein darf das Kind wieder in die Schule. Bei positivem PCR Test verfahren Sie wie bei Punkt 1.

3) Geschwisterkinder von positiv getesteten Kindern bleiben auch zu Hause. Melden Sie sich dann beim Gesundheitsamt und erfragen bitte die weitere Vorgehensweise. Das Gleiche gilt, wenn Sie als Elternteil positiv getestet wurden auch dann bleiben Ihre Kinder erst einmal zu Hause. Sollte Ihr Kind geboostert sein, darf es jederzeit in die Schule kommen, es sei denn, es ist selbst positiv.

4) Wenn ein Schulpool positiv ist, darf Ihr Kinder erst kommen, wenn Sie ein Negativ-Ergebnis vom Labor bekommen haben. Das kann auch erst im Laufe des nächsten Tages passieren. Bitte die Kinder dann direkt schicken. Wenn das Ergebnis nicht rechtzeitig kommt, müssen Sie warten oder sich beim Labor melden.

Lollitest 2.0 – Änderung des Testvorgehens nach den Ferien

Nach den Weihnachtsferien wird der Schulstart wie geplant im Präsenzunterricht erfolgen. Am ersten Schultag werden alle Schüler:innen, wie bereits vor den Ferien bekannt, mit einem Lolli-Pooltest getestet. Das Ministerium hat folgende Regelungen für den Schulstart vorgesehen:

Ab dem Schulstart am 10.01.2022 nehmen die Schüler:innen zweimal wöchentlich am neuen Lollitest 2.0 Verfahren teil. Die Schüler:innen geben morgens künftig zwei Lolli-Test-Proben ab. Eine dieser Proben wird dann im Labor wie bisher gemeinsam mit denen der anderen Schüler:innen einer Lerngruppe als sogenannter Pool-Test auf PCR-Basis überprüft.

  • Fällt dieser Pool-Test negativ aus, können alle Schüler:innen am nächsten Tag normal in die Schule gehen.
  • Fällt dieser Pool-Test positiv aus, können die bereits durchgeführten Einzeltest-Röhrchen der Schüler:innen im Labor sofort ausgewertet werden. Sie erhalten das Ergebnis ihres Kindes bis spätestens zum nächsten Morgen um 6.00 Uhr per SMS oder Email.
    • Ist ihr Kind negativ, darf es am nächsten Tag normal in die Schule gehen.
    • Ist ihr Kind positiv, darf Ihr Kind nicht in die Schule kommen! Ihr Kind muss sich sofort in häusliche Quarantäne begeben. Außerdem sollten Sie auf weitere Anweisungen des städtischen Gesundheitsamtes warten.

Wichtig ist, dass Ihre Kontaktdaten aktuell sind, sodass das Labor die Testergebnisse auch zuverlässig an Sie übermitteln kann. Bitte benachrichtigen Sie uns sofort, falls sich Ihre angegebene Handynummer verändert!

Einzelheiten zum neuen Testverfahren können Sie zusätzlich hier und hier nachlesen.

Die oben beschriebenen Testregelungen gelten für alle Schüler:innen unabhängig von ihrem Immunisierungsstatus. Das bedeutet, dass sowohl immunisierte (geimpfte und genesene) als auch nicht immunisierte Schüler:innen an den Lolli-Testungen teilnehmen müssen. 

Eine Ausnahme bilden frisch genesene Schüler:innen. Sie dürfen in den ersten acht Wochen nach ihrer Rückkehr aus der Isolation nicht am Lolli-Testverfahren teilnehmen.  Sie sind deshalb in diesem Zeitraum von der Testpflicht in der Schule befreit. Falls dieser Fall bei Ihrem Kind vorliegt, informieren Sie den/die Klassenlehrer:in Ihres Kindes und halten Sie einen Nachweis bereit.

Hintergrund für diese Regelung ist, dass bei Genesenen eine längere Zeit noch Viruspartikel nachgewiesen werden können und in diesen Einzelfällen der hoch sensitive PCR-Test immer noch zu einem positiven Pool- und Einzeltest führen kann. Nach Ablauf von acht Wochen nehmen auch genesene Schülerinnen und Schüler wieder am Lolli-Testverfahren teil.

Wichtig: Nehmen Schüler:innen aus anderen Gründen nicht an den Schultestungen teil, müssen sie, um am Präsenzunterricht teilnehmen zu dürfen, zu dem Zeitpunkt der vorgesehenen Schultestung einen Nachweis über einen negativen Bürgertest bei den Klassenlehrer:innen vorlegen.

Hierzu mehr in der aktuellen Schulmail des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen.