wie bereits vor den Ferien angekündigt, plant das Ministerium die Maskenpflicht für den Unterricht teilweise abzuschaffen.
Eben hat uns nun die Mitteilung erreicht, dass die Maskenpflicht ab dem 02.11.2021 für folgende schulische Aktivitäten entfällt:
- wenn die Kinder im Klassenraum während des Unterrichts oder während der Hausaufgaben in der Betreuungszeit an festen Sitzplätzen sitzen.
- für das schulische Personal im Unterrichtsraum, solange ein Mindestabstand von 1,5m eingehalten wird.
Weiterhin ist das freiwillige Tragen von Masken zulässig.
Selbstverständlich werden die Mitarbeiter:innen des Ganztags umsichtig mit dieser Regelung umgehen, sodass auch da wo es organisatorisch möglich ist, während bestimmter AGs, die Maskenpflicht entfällt.
Die Maskenpflicht gilt weiterhin für alle Verkehrswege im Gebäude.