Lollitest 2.0 – Änderung des Testvorgehens nach den Ferien

Nach den Weihnachtsferien wird der Schulstart wie geplant im Präsenzunterricht erfolgen. Am ersten Schultag werden alle Schüler:innen, wie bereits vor den Ferien bekannt, mit einem Lolli-Pooltest getestet. Das Ministerium hat folgende Regelungen für den Schulstart vorgesehen:

Ab dem Schulstart am 10.01.2022 nehmen die Schüler:innen zweimal wöchentlich am neuen Lollitest 2.0 Verfahren teil. Die Schüler:innen geben morgens künftig zwei Lolli-Test-Proben ab. Eine dieser Proben wird dann im Labor wie bisher gemeinsam mit denen der anderen Schüler:innen einer Lerngruppe als sogenannter Pool-Test auf PCR-Basis überprüft.

  • Fällt dieser Pool-Test negativ aus, können alle Schüler:innen am nächsten Tag normal in die Schule gehen.
  • Fällt dieser Pool-Test positiv aus, können die bereits durchgeführten Einzeltest-Röhrchen der Schüler:innen im Labor sofort ausgewertet werden. Sie erhalten das Ergebnis ihres Kindes bis spätestens zum nächsten Morgen um 6.00 Uhr per SMS oder Email.
    • Ist ihr Kind negativ, darf es am nächsten Tag normal in die Schule gehen.
    • Ist ihr Kind positiv, darf Ihr Kind nicht in die Schule kommen! Ihr Kind muss sich sofort in häusliche Quarantäne begeben. Außerdem sollten Sie auf weitere Anweisungen des städtischen Gesundheitsamtes warten.

Wichtig ist, dass Ihre Kontaktdaten aktuell sind, sodass das Labor die Testergebnisse auch zuverlässig an Sie übermitteln kann. Bitte benachrichtigen Sie uns sofort, falls sich Ihre angegebene Handynummer verändert!

Einzelheiten zum neuen Testverfahren können Sie zusätzlich hier und hier nachlesen.

Die oben beschriebenen Testregelungen gelten für alle Schüler:innen unabhängig von ihrem Immunisierungsstatus. Das bedeutet, dass sowohl immunisierte (geimpfte und genesene) als auch nicht immunisierte Schüler:innen an den Lolli-Testungen teilnehmen müssen. 

Eine Ausnahme bilden frisch genesene Schüler:innen. Sie dürfen in den ersten acht Wochen nach ihrer Rückkehr aus der Isolation nicht am Lolli-Testverfahren teilnehmen.  Sie sind deshalb in diesem Zeitraum von der Testpflicht in der Schule befreit. Falls dieser Fall bei Ihrem Kind vorliegt, informieren Sie den/die Klassenlehrer:in Ihres Kindes und halten Sie einen Nachweis bereit.

Hintergrund für diese Regelung ist, dass bei Genesenen eine längere Zeit noch Viruspartikel nachgewiesen werden können und in diesen Einzelfällen der hoch sensitive PCR-Test immer noch zu einem positiven Pool- und Einzeltest führen kann. Nach Ablauf von acht Wochen nehmen auch genesene Schülerinnen und Schüler wieder am Lolli-Testverfahren teil.

Wichtig: Nehmen Schüler:innen aus anderen Gründen nicht an den Schultestungen teil, müssen sie, um am Präsenzunterricht teilnehmen zu dürfen, zu dem Zeitpunkt der vorgesehenen Schultestung einen Nachweis über einen negativen Bürgertest bei den Klassenlehrer:innen vorlegen.

Hierzu mehr in der aktuellen Schulmail des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen.