Wichtige Termine

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

bitte notieren Sie sich erneut wichtige, freie Termine:

Bereits bekannt: Lehrerfortbildung am 24.05. (Kein Unterricht. Es gibt nur eine OGS-Notbetreuung)

Weitere Termine:

Am Freitag, den 20.05.2022 findet in der Grundschule Marienstraße eine weitere Lehrerfortbildung statt. Daher findet kein Unterricht statt. Sollten Sie Ihr Kind nicht zu Hause lassen können, gibt es eine Notbetreuung für die OGS Kinder in der Schule.

Am 11.06. findet das Ölbergfest statt. Wir veranstalten an diesem Tag gleichzeitig unser Schulfest nachmittags zwischen 14.00 und 17.00 Uhr. Wir würden uns freuen, wenn Sie, liebe Eltern, alle kommen würden. Von den Kindern erwarten wir, dass sie kommen. Genauere Infos folgen noch.

Am 17.06. (Freitag nach Fronleichnam) organisieren wir ein Sportfest für die Kinder in der Zeit von 8.00 bis 10.45 Uhr. Danach ist Unterrichtsschluss!!! OGS findet statt.

Mit freundlichen Grüßen

Oppermann

Schulleiterin

bewegliche Ferientage Karneval

Am 25.02.2022 (Freitag nach Weiberfastnacht) und am 28.02.2022 (Rosenmontag) findet aufgrund unserer beweglichen Ferientage kein Unterricht statt. Auch die OGS ist an diesen Tagen geschlossen.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern ein erholsames, gesundes und fröhliches Karnevalswochenende!

Änderung des Coronatestverfahrens

ab dem 28.02.2022 findet ein neues Testverfahren für die Schüler:innen an Grundschulen statt.

Hier finden Sie den Elternbrief von Ministerin Gebauer: https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/elternbrief_ministerin_umstellung_testverfahren_grundschulen_primusschulen_ab_280222.pdf

Hier finden Sie den Brief in weiteren Sprachen (Türkisch, Arabisch, Polnisch, usw.) zum Download: https://www.schulministerium.nrw/presse/pressemitteilungen/veraendertes-testverfahren-den-grund-und-primusschulen-sowie-entlastungs

Wir werden Sie in den nächsten Tagen über das genaue Vorgehen und die Organisation informieren.

Neues Testverfahren

Liebe Eltern,

es gibt ein neues Testverfahren für die Grundschulen. Die Kinder werden weiterhin, wie gewohnt, zwei Mal in der Woche mit dem Lollipooltest in der Schule getestet, nur gibt es keine Einzeltests mehr.

Ist der Pool dann positiv, werden Sie von der Klassenleitung darüber informiert. Am nächsten Morgen müssen Sie ihr Kind entweder vor Schulbeginn in einem Testzentrum testen lassen und das negative Ergebnis in der Schule vorlegen oder ihr Kind testet sich zu Unterrichtsbeginn mit einem Schnelltest in der Schule.

Sollte dabei ein Kind positiv sein, muss es wieder nach Hause und in Quarantäne. Sie müssen dann dafür sorgen, dass ihr Kind einen PCR-Test macht.

Nach einem positiven Pool dürfen nur Kinder mit einem negativen Ergebnis wieder am Unterricht teilnehmen!

Corona Infos

Liebe Eltern,
ich weiß, dass die Lage gerade sehr unübersichtlich ist. Die Labore kommen mit der Arbeit nicht hinterher, so dass Sie Information erst sehr spät erhalten, es kommt zu technischen Problemen, Eltern bekommen falsche Ergebnisse und es herrscht generell eine große Unsicherheit.
lch versuche jetzt noch einmal die wichtigsten Punkte für Sie zusammenzufassen. Sie finden aber auch alle
wichtigen Informationen zum Thema Corona auf der Seite der Stadt Wuppertal:

1) Sollte Ihr Kind mit einem PCR Test positiv getestet werden, bleibt es 7 Tage zu Hause. Wenn es nach 7 Tagen keine Symptome mehr hat, reicht ein Schnell- oder Bürgertest. Ist das Kind negativ darf es wieder zur Schule kommen.

2) Bei einem positiven Bürgertest oder Schnelltest bleibt das Kind auch erst einmal zu Hause. Hier müssen Sie sich darum kümmern, dass Ihr Kind einen PCR Test macht. Sollte dieser negativ sein darf das Kind wieder in die Schule. Bei positivem PCR Test verfahren Sie wie bei Punkt 1.

3) Geschwisterkinder von positiv getesteten Kindern bleiben auch zu Hause. Melden Sie sich dann beim Gesundheitsamt und erfragen bitte die weitere Vorgehensweise. Das Gleiche gilt, wenn Sie als Elternteil positiv getestet wurden auch dann bleiben Ihre Kinder erst einmal zu Hause. Sollte Ihr Kind geboostert sein, darf es jederzeit in die Schule kommen, es sei denn, es ist selbst positiv.

4) Wenn ein Schulpool positiv ist, darf Ihr Kinder erst kommen, wenn Sie ein Negativ-Ergebnis vom Labor bekommen haben. Das kann auch erst im Laufe des nächsten Tages passieren. Bitte die Kinder dann direkt schicken. Wenn das Ergebnis nicht rechtzeitig kommt, müssen Sie warten oder sich beim Labor melden.

Lollitest 2.0 – Änderung des Testvorgehens nach den Ferien

Nach den Weihnachtsferien wird der Schulstart wie geplant im Präsenzunterricht erfolgen. Am ersten Schultag werden alle Schüler:innen, wie bereits vor den Ferien bekannt, mit einem Lolli-Pooltest getestet. Das Ministerium hat folgende Regelungen für den Schulstart vorgesehen:

Ab dem Schulstart am 10.01.2022 nehmen die Schüler:innen zweimal wöchentlich am neuen Lollitest 2.0 Verfahren teil. Die Schüler:innen geben morgens künftig zwei Lolli-Test-Proben ab. Eine dieser Proben wird dann im Labor wie bisher gemeinsam mit denen der anderen Schüler:innen einer Lerngruppe als sogenannter Pool-Test auf PCR-Basis überprüft.

  • Fällt dieser Pool-Test negativ aus, können alle Schüler:innen am nächsten Tag normal in die Schule gehen.
  • Fällt dieser Pool-Test positiv aus, können die bereits durchgeführten Einzeltest-Röhrchen der Schüler:innen im Labor sofort ausgewertet werden. Sie erhalten das Ergebnis ihres Kindes bis spätestens zum nächsten Morgen um 6.00 Uhr per SMS oder Email.
    • Ist ihr Kind negativ, darf es am nächsten Tag normal in die Schule gehen.
    • Ist ihr Kind positiv, darf Ihr Kind nicht in die Schule kommen! Ihr Kind muss sich sofort in häusliche Quarantäne begeben. Außerdem sollten Sie auf weitere Anweisungen des städtischen Gesundheitsamtes warten.

Wichtig ist, dass Ihre Kontaktdaten aktuell sind, sodass das Labor die Testergebnisse auch zuverlässig an Sie übermitteln kann. Bitte benachrichtigen Sie uns sofort, falls sich Ihre angegebene Handynummer verändert!

Einzelheiten zum neuen Testverfahren können Sie zusätzlich hier und hier nachlesen.

Die oben beschriebenen Testregelungen gelten für alle Schüler:innen unabhängig von ihrem Immunisierungsstatus. Das bedeutet, dass sowohl immunisierte (geimpfte und genesene) als auch nicht immunisierte Schüler:innen an den Lolli-Testungen teilnehmen müssen. 

Eine Ausnahme bilden frisch genesene Schüler:innen. Sie dürfen in den ersten acht Wochen nach ihrer Rückkehr aus der Isolation nicht am Lolli-Testverfahren teilnehmen.  Sie sind deshalb in diesem Zeitraum von der Testpflicht in der Schule befreit. Falls dieser Fall bei Ihrem Kind vorliegt, informieren Sie den/die Klassenlehrer:in Ihres Kindes und halten Sie einen Nachweis bereit.

Hintergrund für diese Regelung ist, dass bei Genesenen eine längere Zeit noch Viruspartikel nachgewiesen werden können und in diesen Einzelfällen der hoch sensitive PCR-Test immer noch zu einem positiven Pool- und Einzeltest führen kann. Nach Ablauf von acht Wochen nehmen auch genesene Schülerinnen und Schüler wieder am Lolli-Testverfahren teil.

Wichtig: Nehmen Schüler:innen aus anderen Gründen nicht an den Schultestungen teil, müssen sie, um am Präsenzunterricht teilnehmen zu dürfen, zu dem Zeitpunkt der vorgesehenen Schultestung einen Nachweis über einen negativen Bürgertest bei den Klassenlehrer:innen vorlegen.

Hierzu mehr in der aktuellen Schulmail des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Feriengruß

Liebe Eltern,

ich wünsche Ihnen und Ihren Kindern auf diesem Weg eine schöne und geruhsame
Weihnachtszeit. Auch im Namen aller Kolleginnen und Kollegen der Schule bedanke ich
mich für die vertrauensvolle Zusammenarbeit. Durch Corona war es kein einfaches
Schuljahr für die Kinder. Ich hoffe, dass die Situation bald besser wird und die Kinder
wieder sorgenfrei lernen können.

Wir beenden den Unterricht am Donnerstag, den 23.12.21 um 11.35 Uhr. Betreuungskinder gehen dann in den OGS.

Der Unterricht beginnt wieder am 10.01.2022.

Weitere Termine:
24.01 Elternsprechtag und Zeugnisausgabe
25.02., 28.02. und 27.05. schulfrei (bewegliche Ferientage)

Ich bitte um Verständnis, dass einige Termine wie Lehrerfortbildung, Projektwoche,
Schulfest etc. aufgrund der aktuellen Situation erst kurzfristig mitgeteilt werden können.

Bleiben Sie gesund und kommen Sie gut ins Neue Jahr!

Andrea Oppermann

Rückkehr der Maskenpflicht am Sitzplatz

Ab Donnerstag dem 02.12.2021 gilt in allen Schulen in NRW erneut die Maskenpflicht am Sitzplatz. Weiterhin müssen auch in Treppenhäusern und auf Fluren Masken getragen werden.

Auf dem Schulhof gilt weiterhin keine Maskenpflicht.

Für weitere Informationen: https://www.schulministerium.nrw/presse/pressemitteilungen/ministerin-gebauer-mit-der-rueckkehr-zur-maskenpflicht-sichern-wir-den

Umgang mit einem positiven Lolli-Pool-Test

Liebe Eltern,

hier finden Sie Informationen zum Ablauf der Einzeltestung (nach positivem Pool). Ihr Kind hat bereits ein Teströhrchen und eine Anleitung von uns erhalten.

Hier können Sie das Teströhrchen registrieren: https://www.schultestung.nrw/

Hier finden Sie weitere Informationen zum Ablauf: https://www.schulministerium.nrw/umgang-mit-einem-positiven-lolli-test-pcr-test

Bitte führen Sie den Test erst durch, wenn Sie von der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer Ihres Kindes kontaktiert wurden!

Liebe Eltern,

wie bereits vor den Ferien angekündigt, plant das Ministerium die Maskenpflicht für den Unterricht teilweise abzuschaffen.

Eben hat uns nun die Mitteilung erreicht, dass die Maskenpflicht ab dem 02.11.2021 für folgende schulische Aktivitäten entfällt:

  • wenn die Kinder im Klassenraum während des Unterrichts oder während der Hausaufgaben in der Betreuungszeit an festen Sitzplätzen sitzen.
  • für das schulische Personal im Unterrichtsraum, solange ein Mindestabstand von 1,5m eingehalten wird.

Weiterhin ist das freiwillige Tragen von Masken zulässig.

Selbstverständlich werden die Mitarbeiter:innen des Ganztags umsichtig mit dieser Regelung umgehen, sodass auch da wo es organisatorisch möglich ist, während bestimmter AGs, die Maskenpflicht entfällt.

Die Maskenpflicht gilt weiterhin für alle Verkehrswege im Gebäude.